Wiederkehrende Konformitätserklärung

Als Betreiberin oder Betreiber einer EEG-Erzeugungsanlage haben Sie die Pflicht, die zum Inbetriebnahmezeitpunkt der Anlage durch das Anlagenzertifikat und die Konformitätserklärung bescheinigte Richtlinienkonformität über die gesamte Lebensdauer der EEG-Erzeugungsanlage aufrecht zu erhalten.
Schützen Sie sich vor Vergütungsstopps und Rückforderung der Vergütung durch den Netzbetreiber bedingt durch Nichteinhaltung von Normen und Richtlinien wie:

  • BDEW-Mittelspannungsrichtlinie,
  • VDE-AR-N 4110,
  • VDE-AR-N 4120 usw.

Durch die wiederkehrende Konformitätserklärung minimieren Sie das Risiko von Fehlern und Richtlinienverstößen nach z.B.:

  • Softwareupdates,
  • Austausch oder
  • Ersatz von Betriebsmitteln usw.

Leistungsumfang:

  • Vor-Ort-Begutachtung der EEG-Erzeugungsanlage
  • Überprüfung der geänderten, ergänzten bzw. ersetzten Betriebsmittel oder Software in Hinblick auf die Gültigkeit des Anlagenzertifikats und der vorangegangenen Konformitätserklärung
  • Begutachtung des aktuellsten Schutzprüfprotokolls
  • Test bzw. Plausibilisierung der Regelung der EEG-Erzeugungsanlage (Falls Sie uns Langzeitmessreihen der Wirk- und Blindleistung zur Verfügung stellen, erstellen wir Ihnen einen detaillierten Bericht über die Einhaltung der Ihrer Anlage vorgegebenen Blindleistungsfahrweise)
  • Erstellung des Berichts über die widerkehrende Konformitätserklärung